Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bridgepoint Consulting LLC, handelnd unter dem Trade Name Scalient-Group International, Betreiberin von Scalient Group (nachfolgend „Scalient Group“), und ihren Kunden über die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb von KI-Automatisierungs- und Softwarelösungen sowie zugehöriger Leistungen. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Scalient Group entwickelt, integriert und betreibt Betriebssoftware und KI-Automatisierung im jeweils gebuchten Umfang. Angeboten werden eine Mietstufe und eine White-Label-Stufe; bei letzterer werden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Quellcode und ein unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht auf den Kunden übertragen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und wird als fester Scope vereinbart. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Anforderungen werden nach Abstimmung gesondert nach Aufwand berechnet. Bereitgestellte Software wird, soweit nicht anders vereinbart, über das Internet betrieben; eine lokale Installation ist in der Regel nicht erforderlich.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von Scalient Group sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch Scalient Group in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Leistungen (insbesondere Setup und Entwicklung) werden mit Abnahme abgeschlossen. Laufende Leistungen (Wartung, Betrieb, Support) sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Für Scalient OS gilt im Einzelnen: Die Standardstufe hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung; danach setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort und ist mit der vorgenannten Frist monatlich kündbar. Die White-Label-Stufe hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten; danach setzt sich der Betriebsvertrag auf unbestimmte Zeit fort und ist mit derselben Frist monatlich kündbar. Die Übertragung nach § 10 bleibt von einer Kündigung des Betriebsvertrags unberührt.
Der Kunde erhält seine Daten unabhängig von einer Kündigung fortlaufend gemäß § 8.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Setup-Leistungen werden nach Vereinbarung abgerechnet; laufende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Für Scalient OS fallen eine einmalige Gebühr für Einrichtung und Migration sowie eine monatliche Servicepauschale an; beide Beträge ergeben sich aus dem Angebot. Die einmalige Gebühr ist mit Bereitstellung fällig, die Servicepauschale monatlich im Voraus. Zahlt der Kunde einen längeren Zeitraum im Voraus und endet der Vertrag vorzeitig, wird der auf die nicht genutzte Restlaufzeit entfallende Anteil erstattet.
§ 6 Erstgespräche, Termine und Ausfallgebühr
(1) Erstgespräche, Produktdemos und Live-Fragestunden sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
(2) Bei verbindlich vereinbarten Terminen (insbesondere Erstgespräch oder Demo) verpflichtet sich der Kunde, den Termin wahrzunehmen oder ihn spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen oder zu verschieben.
(3) Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht (No-Show), kann Scalient Group eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 25,00 € netto je versäumten Termin berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Die Ausfallgebühr wird nur erhoben, wenn der Kunde bei der Terminvereinbarung ausdrücklich und nachweisbar auf sie hingewiesen wurde und ihr zugestimmt hat.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich und stellt sicher, dass die Nutzung der Lösung im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht, erfolgt. Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Zugänge, Informationen und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
§ 8 Verfügbarkeit und Support
Scalient Group bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Support wird zu Geschäftszeiten per Telefon und E-Mail geleistet; konkrete Service-Level (SLA) können gesondert vereinbart werden.
Scalient Group stellt dem Kunden arbeitstäglich einen Export seiner im System gespeicherten Daten in einem allgemein lesbaren Format bereit. Der Kunde ist damit auch unabhängig von der Verfügbarkeit der Plattform im Besitz seiner Daten.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verarbeitet Scalient Group im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, wird hierzu ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte. In der Mietstufe sind diese auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkt; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
In der White-Label-Stufe überträgt Scalient Group dem Kunden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten und vollständiger Zahlung der Vergütung den Quellcode der für ihn erstellten Lösung in dokumentierter Form sowie ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Es umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Weiterentwicklung und zum eigenständigen Betrieb, auch durch Dritte im Auftrag des Kunden, sowie die Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Scalient Group bleibt berechtigt, die zugrunde liegende Software sowie das erworbene allgemeine Know-how weiter zu verwenden, fortzuentwickeln und Dritten anzubieten. Eine Weitergabe oder Vermarktung der Lösung durch den Kunden an Dritte außerhalb des vorgenannten Rahmens bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Für die White-Label-Stufe hinterlegt Scalient Group den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes bei einer unabhängigen Hinterlegungsstelle. Der Kunde ist herausgabeberechtigt, wenn über das Vermögen von Scalient Group ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder Scalient Group den Geschäftsbetrieb dauerhaft einstellt. Die Herausgabe erfolgt in diesen Fällen auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit; die Nutzungsrechte nach Absatz 2 gelten dann entsprechend. Die Kosten der Hinterlegung trägt Scalient Group.
An mitgelieferten Standard- und Drittkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; sie werden von der vorstehenden Übertragung nicht berührt. Scalient Group weist die eingesetzten Komponenten und ihre Lizenzen auf Anforderung aus.
§ 11 Gewährleistung
Scalient Group gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Haftung
Scalient Group haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scalient Group nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der für den Kunden zuständige Sitz in Deutschland.