Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Scalient-Group Holding LLC, Betreiberin von Scalient Group (nachfolgend „Scalient Group“), und ihren Kunden über die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb von KI-Automatisierungs- und Softwarelösungen sowie zugehöriger Leistungen. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Scalient Group entwickelt, integriert und betreibt maßgeschneiderte KI-Automatisierungs- und Softwarelösungen im jeweils gebuchten Umfang (insbesondere die Pakete Starter, Scale und Enterprise). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Paketstufe und wird als fester Scope vereinbart. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Anforderungen werden nach Abstimmung gesondert nach Aufwand berechnet. Bereitgestellte Software wird, soweit nicht anders vereinbart, über das Internet betrieben; eine lokale Installation ist in der Regel nicht erforderlich.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote von Scalient Group sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch Scalient Group in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

Einmalige Leistungen (insbesondere Setup und Entwicklung) werden mit Abnahme abgeschlossen. Laufende Leistungen (Wartung, Betrieb, Support) sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende erhält der Kunde seine Daten auf Wunsch als Export.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Setup-Leistungen werden nach Vereinbarung abgerechnet; laufende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

§ 6 Erstgespräche, Termine und Ausfallgebühr

(1) Erstgespräche, Produktdemos und Live-Fragestunden sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.

(2) Bei verbindlich vereinbarten Terminen (insbesondere Erstgespräch oder Demo) verpflichtet sich der Kunde, den Termin wahrzunehmen oder ihn spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen oder zu verschieben.

(3) Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht (No-Show), kann Scalient Group eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 25,00 € netto je versäumten Termin berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(4) Die Ausfallgebühr wird nur erhoben, wenn der Kunde bei der Terminvereinbarung ausdrücklich und nachweisbar auf sie hingewiesen wurde und ihr zugestimmt hat.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich und stellt sicher, dass die Nutzung der Lösung im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht, erfolgt. Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Zugänge, Informationen und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

§ 8 Verfügbarkeit und Support

Scalient Group bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Support wird zu Geschäftszeiten per Telefon und E-Mail geleistet; konkrete Service-Level (SLA) können gesondert vereinbart werden.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Verarbeitet Scalient Group im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, wird hierzu ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die zur vertragsgemäßen Nutzung der individuell erstellten Lösung erforderlichen Nutzungsrechte. An mitgelieferten Standard- oder Drittkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Scalient Group bleibt berechtigt, das erworbene allgemeine Know-how weiter zu verwenden.

§ 11 Gewährleistung

Scalient Group gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Haftung

Scalient Group haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scalient Group nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der für den Kunden zuständige Sitz in Deutschland.